Haushaltsauflösung steuerlich absetzen

Ein voll gestellter Dachboden, ein überfüllter Keller oder sogar eine komplette Haushaltsauflösung nach einem Todesfall – in vielen Fällen fehlt schlichtweg die Zeit, die Kraft oder die Ausstattung, um solche Aufgaben selbst zu übernehmen. In diesen Situationen greifen viele Menschen auf ein professionelles Entrümpelungsunternehmen zurück.
Die Kosten für eine Entrümpelung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und wie eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und worauf Sie unbedingt vor Beauftragung achten sollten.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?


Entrümpelungen gehören steuerlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter versteht man Tätigkeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, aber stattdessen durch ein professionelles Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden – und zwar innerhalb des privaten Haushalts oder auf dem dazugehörigen Grundstück. Typische Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen sind:

  • Entrümpelungen
  • Haushaltsauflösungen
  • Reinigungsarbeiten
  • Fensterputzen
  • Gartenarbeiten
  • Schneeräumung
  • Weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Der wichtigste Schritt: Die richtige Rechnung


Bevor Sie ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen, sollten Sie unbedingt im Vorfeld besprechen, dass Sie eine steuerlich absetzbare Rechnung benötigen. Nur, wenn diese korrekt ausgestellt wird, ist eine steuerliche Geltendmachung überhaupt möglich.

  • Nur Arbeits- und Fahrtkosten dürfen in der Rechnung gesondert aufgeführt sein.
  • Entsorgungs- oder Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar.
  • Die Rechnung muss klar getrennte Positionen aufweisen und auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sein.

Wie viel kann ich absetzen?

Das Finanzamt erkennt 20 % der nachgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten als Steuerermäßigung an – allerdings maximal bis zu 4.000 € pro Jahr.

Ein einfaches Rechenbeispiel:

  • Beispiel 1:
    Sie zahlen 3.000 € für die Arbeitsleistung eines Entrümpelungsunternehmens. ⇒ 20 % davon sind 600 €. ⇒ Diese 600 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
  • Beispiel 2:
    Sie zahlen 5.000 € nur für Arbeitszeit. ⇒ 20 % davon wären 1.000 €. ⇒ Dieser Betrag wird ebenfalls direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
  • Beispiel 3:
    Ihre Arbeitskosten betragen 22.000 €. ⇒ 20 % davon wären zwar 4.400 €, aber: Die maximale steuerliche Entlastung ist auf 4.000 € gedeckelt. ⇒ Sie bekommen also nur 4.000 € steuerlich angerechnet – mehr ist nicht drin.

Foto von hinten, wie ein Mann einen Karton bei einer Räumung an einem Auto vorbei trägt.

Was muss in der Steuererklärung beachtet werden?

Damit Sie die Entrümpelungskosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können, sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Korrekte Rechnung

Die Rechnung sollte enthalten:

  • Den Namen und die Anschrift des Dienstleisters
  • Das Datum der Ausführung
  • Eine detaillierte Auflistung der Arbeiten
  • Eine klare Trennung zwischen Arbeits-/Fahrtkosten und sonstigen Kosten (z. B. Entsorgung)
  • Den Namen des Auftraggebers

2. Belege und Zahlungsnachweise

Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise gut auf. Das Finanzamt kann diese im Rahmen einer Prüfung anfordern.

3. Eintrag in der Steuererklärung

Tragen Sie die absetzbaren Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Hier wird der absetzbare Betrag automatisch berechnet, wenn Sie eine Steuersoftware nutzen – oder Ihr Steuerberater übernimmt dies.

Räumungsexperten Team bei einer Pause während einer Räumung eines Hauses in Hannover

Wie werden die Kosten für Entrümpelung abgesetzt?

Todesfall


Erben Sie eine Wohnung oder ein Haus, das zunächst entrümpelt werden muss, können Sie auch hier unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
In vielen Fällen kann sogar eine komplette Haushaltsauflösung nach einem Todesfall als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden. Außerdem sind in bestimmten Fällen auch Bestattungskosten absetzbar. Es lohnt sich, hierzu steuerlichen Rat einzuholen.

Geschäftsauflösungen


Wenn es sich um eine gewerbliche Immobilie handelt, kann auch hier eine Entrümpelung steuerlich abgesetzt werden – allerdings oft unter anderen Bedingungen (z. B. als Betriebsausgabe). Eine Rücksprache mit einem Steuerberater ist in diesen Fällen unbedingt zu empfehlen.

Gesetzliche Grundlagen


Die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen, ist im Einkommensteuergesetz (§ 35a EStG) geregelt. Dieser Paragraf erlaubt eine Steuerermäßigung für:
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Paragrafen des EStG eine Rolle spielen – z. B. § 9
(Werbungskosten) oder § 33 (außergewöhnliche Belastungen), etwa bei einem Todesfall.

Fazit

Entrümpelungen sind weit mehr als nur eine praktische Notwendigkeit – sie schaffen Raum, Ordnung und oft auch neuen inneren Freiraum. Besonders schön ist es, dass es heute Unternehmen gibt, die sich genau auf diese Aufgaben spezialisiert haben: professionell, effizient und mit dem nötigen Feingefühl. Sie nehmen Ihnen nicht nur Arbeit ab, sondern auch den Stress, der mit solchen Projekten oft einhergeht. Das Beste daran: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die dafür anfallenden Arbeitskosten sogar steuerlich geltend machen. So wird nicht nur Ihr Zuhause entlastet – auch Ihr Geldbeutel kann profitieren.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Da jeder Fall individuell ist, empfehlen wir Ihnen, vor der Beauftragung eines Dienstleisters Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.