Ein voll gestellter Dachboden, ein überfüllter Keller oder sogar eine komplette Haushaltsauflösung nach einem Todesfall – in vielen Fällen fehlt schlichtweg die Zeit, die Kraft oder die Ausstattung, um solche Aufgaben selbst zu übernehmen. In diesen Situationen greifen viele Menschen auf ein professionelles Entrümpelungsunternehmen zurück.
Die Kosten für eine Entrümpelung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und wie eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und worauf Sie unbedingt vor Beauftragung achten sollten.
Entrümpelungen gehören steuerlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter versteht man Tätigkeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, aber stattdessen durch ein professionelles Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden – und zwar innerhalb des privaten Haushalts oder auf dem dazugehörigen Grundstück. Typische Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen sind:
Bevor Sie ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen, sollten Sie unbedingt im Vorfeld besprechen, dass Sie eine steuerlich absetzbare Rechnung benötigen. Nur, wenn diese korrekt ausgestellt wird, ist eine steuerliche Geltendmachung überhaupt möglich.
Das Finanzamt erkennt 20 % der nachgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten als Steuerermäßigung an – allerdings maximal bis zu 4.000 € pro Jahr.
Ein einfaches Rechenbeispiel:
Damit Sie die Entrümpelungskosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
1. Korrekte Rechnung
Die Rechnung sollte enthalten:
Erben Sie eine Wohnung oder ein Haus, das zunächst entrümpelt werden muss, können Sie auch hier unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
In vielen Fällen kann sogar eine komplette Haushaltsauflösung nach einem Todesfall als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden. Außerdem sind in bestimmten Fällen auch Bestattungskosten absetzbar. Es lohnt sich, hierzu steuerlichen Rat einzuholen.
Wenn es sich um eine gewerbliche Immobilie handelt, kann auch hier eine Entrümpelung steuerlich abgesetzt werden – allerdings oft unter anderen Bedingungen (z. B. als Betriebsausgabe). Eine Rücksprache mit einem Steuerberater ist in diesen Fällen unbedingt zu empfehlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Paragrafen des EStG eine Rolle spielen – z. B. § 9
(Werbungskosten) oder § 33 (außergewöhnliche Belastungen), etwa bei einem Todesfall.
Entrümpelungen sind weit mehr als nur eine praktische Notwendigkeit – sie schaffen Raum, Ordnung und oft auch neuen inneren Freiraum. Besonders schön ist es, dass es heute Unternehmen gibt, die sich genau auf diese Aufgaben spezialisiert haben: professionell, effizient und mit dem nötigen Feingefühl. Sie nehmen Ihnen nicht nur Arbeit ab, sondern auch den Stress, der mit solchen Projekten oft einhergeht. Das Beste daran: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die dafür anfallenden Arbeitskosten sogar steuerlich geltend machen. So wird nicht nur Ihr Zuhause entlastet – auch Ihr Geldbeutel kann profitieren.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Da jeder Fall individuell ist, empfehlen wir Ihnen, vor der Beauftragung eines Dienstleisters Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.